13-10-2011, 09:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-10-2011, 09:30 von Leutnant Dino.)
@Buecker
Gibt es ein Gerichtsurteil oder einen anwaltlichen Brief? Hat das Jugendamt Unterhalt eingefordert? Ohne fundierte Infos wird das nur ein Ratespiel werden.
@sorglos
Die Unterhaltsschuldenuhr tickt ab dem Zeitpunkt, wo der Unterhaltsanspruch geltend gemacht wird. Das Jugendamt wird das gemacht haben - ist Standard.
Gibt es ein Gerichtsurteil oder einen anwaltlichen Brief? Hat das Jugendamt Unterhalt eingefordert? Ohne fundierte Infos wird das nur ein Ratespiel werden.
@sorglos
Die Unterhaltsschuldenuhr tickt ab dem Zeitpunkt, wo der Unterhaltsanspruch geltend gemacht wird. Das Jugendamt wird das gemacht haben - ist Standard.