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Erbe und Unterhaltsschulden ...
#11
Eine Erbschaft ist in allen Fällen mehr oder weniger weg. Bei Plan A bleibt nur dann die Hälfte übrig, wenn es zufällig in die Wohlverhaltensphase fällt, ansonsten: 100% weg. In Plan B hat man plötzlich Geld und bekommt damit oberhalb des kleinen Schonvermögens kein ALG 2 mehr. Erbschaft erst verbrauchen, heisst es dann. Also auch weg. In Plan C hat man als Mangelfall auch die Substanz des Vermögens für Unterhalt einzusetzen.

Wie schon im Thread angedeutet gibts noch den formalen Unterschied zwischen Unterhaltsschulden und laufendem Unterhalt. Das ist aber nur eine Rangfrage. Unterhaltsschulden zählen irgendwann zu den sonstigen Schulden, während laufender Unterhalt immer Vorrang hat. Mit anderen Worten: Den Unterhaltstrog frisst euch erst der laufende Verpflichtung leer, sollte was übrig sein werden die Schulden weiterfressen. Mit Plan C gibts wenigstens keine Schulden, aber die Unterhaltsberechtigten werden sehr bald merken dass das Pflichtige zu Geld gekommen ist und die Eurozeichen werden in allen Augen sonnengleich aufleuchten.

Zudem ist die Akzeptanz des Mangelfalls vor Gericht die Ausnahme. Das sollte man versuchen, aber bauen darauf man darauf keinesfalls. Plan A ist jedoch gut berechenbar, man richtet sein Leben danach aus und lässt sinnlose (und behindernde) Hoffnungen frühzeitig fahren.
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RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von Baba - 12-10-2011, 18:10
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von blue - 12-10-2011, 19:41
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von blue - 12-10-2011, 20:53
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von blue - 13-10-2011, 11:10
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von p__ - 13-10-2011, 09:38
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von p__ - 13-10-2011, 14:33

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