13-10-2011, 11:40
(13-10-2011, 11:07)Camper1955 schrieb: Es kann durchaus sein.
Ich stehe jedenfalls bei meinen Kindern noch ca 4.800,00 € in der Kreide (kein Witz) weil ein ein OLG/Zivilsenat eine unerlaubte Handlung nach § 170 StGB festgestellt hat, ohne natürlich genau nachzurechnen bzw. meinen Vorsatz nachweisen zu können.
der Senat wird keine ue Hdlg nach 170 StGB festgestellt haben, sondern sich auf den Ausgang dieses Verfahrens bezogen haben.
Das kann er m.E. nur, wenn Du verurteilt worden bist.
Dann steht der Vorsatz ja auch außer Frage, weil das StrG schon darüber befunden hatte.
Im zivilrechtl 823-Verfahren macht man sich über den (eventual-) Vorsatz sowieso keine großen Gedanken - auch dann nicht, wenn kein StrVerfahren vorangegangen ist, auf das man sich beziehen kann.
Schon gar nicht, wenn's um Insolvenz, also letztlich um Schuldenerlass geht.
So ist das in Deutschland:
Die Kleinen fängt man - die Großen läßt man laufen!
Freu Dich ....
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