13-10-2011, 12:02
(13-10-2011, 11:40)Ibykus schrieb: Im zivilrechtl 823-Verfahren macht man sich über den (eventual-) Vorsatz sowieso keine großen Gedanken - auch dann nicht, wenn kein StrVerfahren vorangegangen ist, auf das man sich beziehen kann.
Ein amtlicher Freispruch wird es aber erschweren, die Schulden als aus unrechtmässigen Handlungen stammend zu werten.