13-10-2011, 12:49
(13-10-2011, 12:02)p schrieb:auch das ist nicht richtig.(13-10-2011, 11:40)Ibykus schrieb: Im zivilrechtl 823-Verfahren macht man sich über den (eventual-) Vorsatz sowieso keine großen Gedanken - auch dann nicht, wenn kein StrVerfahren vorangegangen ist, auf das man sich beziehen kann.
Ein amtlicher Freispruch wird es aber erschweren, die Schulden als aus unrechtmässigen Handlungen stammend zu werten.
Ein Freispruch wirds nicht erschweren, aber eine Verurteilung wird's erleichtern!
Beim Strafverfahren nach 170 StGB geht es um strafrechtlich relevantes Verhalten. Der Staat hat ein Interesse daran, bestimmtes Verhalten von Personen (oder Personengruppen) zu ahnden und zu sanktionieren.
Bei 823 BGB geht es hingegen (anders als im strafrechtlichen 170ger-Verfahren und anders als im zivilrechtlichen Unterhaltsverfahren) um den Ersatz des Schadens, den man Anderen wegen ue Hdlg zugeführt hat.
Die Sache selbst, also der nicht geleistete Unterhalt, wird ja nicht über 823 gefordert. Die dem Schaden ursächliche Handlung (die Nichtzahlung des Unterhalts) muss vorsätzlich und widerrechtlich sein. Das führt im zivielrechtlichen Unterhaltsprozess regelmäßig zum fiktiven Unterhalt.
Wer sich nämlich vorwerfbar (insoweit "schuldhaft") nicht darum bemüht, seine Leistungsunfähigkeit abzuwenden, sie schuldhaft herbeiführt oder es trotz bestehender Leistungsfähigkeit unterlässt, zu zahlen, der begeht in der Regel auch eine unerlaubte Handlung i.S.d. 823 BGB, die auch rechtswidrig ist.
Aber er macht sich noch lange nicht strafbar!
Umgekehrt:
wer nach 170 StGB nicht strafbar ist wird deswegen hinsichtlich des Vorliegens einer unerlaubten Handlung noch lange nicht entlastet.
Das ist übrigens auch ein Grund dafür, dass der Strafrichter alle Feststellungen in der Hauptverhandlung durch eigene Ermittlungen treffen muss und sich nicht einfach auf das Unterhaltsurteil berufen kann.
Eine unerlaubte Handlung begründet noch keinen Strafanspruch des Staates.
Aber eine Verurteilung induziert i.d.R. eine unerlaubte Handlung.
Ich kann's leider auch nicht ändern - aber ich denke: es ist so!
(13-10-2011, 12:05)Camper1955 schrieb: Ich übersende Dir gerne das Urteil des Zivilgerichtes.ja, wenn ich Dir helfen kann -gerne!
Du verstehst ja juristendeutsch besser, wie ich.
lg
Camper