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Erbe und Unterhaltsschulden ...
#14
Beim Erbe gibt es auch andere Alternativen. Die Verzögerung der Auszahlung ist nur eine Strategie, die in Sachen Kindesunterhalt aber auch schief gehen kann.

Besser ist ein Erbverzicht und Auflösung aller Güter des Erblassers 10 Jahre, bevor der das zeitliche segnet. Dann kommt da keiner mehr ran. Für die Auflösung eignet sich die Übertragung an dritte, wie eigene Geschwister, oder die simple Liquidierung und Transfer des Kapitals ins sichere Ausland.

Wenn es zum Erbfall kommt und tatsächlich noch Erbmasse vorhanden ist, wird der Erblasser unter Umständen zum direkten Schuldner der Unterhaltaberechtigten - und das wäre dann mit dem Erbe.(Wort das Szenario)
https://t.me/GenderFukc
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RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von Baba - 12-10-2011, 18:10
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von blue - 12-10-2011, 19:41
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von blue - 12-10-2011, 20:53
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von blue - 13-10-2011, 11:10
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von p__ - 13-10-2011, 09:38
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von Petrus - 13-10-2011, 13:05
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von p__ - 13-10-2011, 14:33

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