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Erbe und Unterhaltsschulden ...
#19
(13-10-2011, 09:38)p schrieb: Plan A ist jedoch gut berechenbar, man richtet sein Leben danach aus und lässt sinnlose (und behindernde) Hoffnungen frühzeitig fahren.
Plan B ist genauso gut berechenbar - sogar mit gesetzlicher Grundlage. Aber auch dort darf man sinnlose Hoffnungen frühzeitig fahren lassen.

Man darf nicht eine Ausgangslage pauschalieren, wo jemand an den Stränden der Welt saß, während große Unterhaltsschuldenberge anliefen. Wenn man sich derart in eine alternativlose Situation gebracht hat, muss man sich mit Plan A einrichten. Dies kann man natürlich Schönreden ....

Solange die Beträge noch vierstellig sind, besteht mit H4 die reale Chance diese komplett auf den Staat überzuleiten. Dann gibts keine Schuldenuhr mehr. Auch während der 18 Jahre besteht dann immerhin die Chance, dass man auch mal mehr verdient bei laufender Unterhaltsabzocke. Es bleibt jederzeit die Möglichkeit in Plan A zu wechseln. Umgekehrt nicht. Ebenso kann man zwischen B und C wechseln.

(13-10-2011, 09:38)p schrieb: In Plan B hat man plötzlich Geld und bekommt damit oberhalb des kleinen Schonvermögens kein ALG 2 mehr. Erbschaft erst verbrauchen, heisst es dann.
Das stimmt so pauschal nicht - und käme auf die Gestaltung der Erblasser an. Wenn die Geschwister das Geld und er "nur" eine selbstgenutzte Immobilie erbt [Schonvermögen], in die er einzieht, dann ist gar nichts weg und er bekommt weiter ALG 2. Auch mit Petrus "Gestaltungen zu Lebzeiten" ist viel möglich.

@Bücker
Ja ein Teil des Rätsels wird klarer - neue kommen hinzu....der Herr ist Student!

Wenn die 3 Jahre um sind, dann wird dir keiner mehr jemals wirksam mit Betreuungsunterhalt kommen können. Also, wie gesagt, völlig irrelevant.

Wenn du jetzt im Erststudium bist, dann gibt es beste Möglichkeiten den Unterhaltsvorschuss niemals zurückzahlen zu müssen. Darfst nur nicht auf die Tricks der netten Dame reinfallen.

So eine schreibt mir übrigens auch seit 14 Jahren immer wieder (wohl schon etwas verzweifelt) Briefe. Ich bedauere sie nichtmal - aber ich habe ihr auch noch nie geantwortet.

Das Problem mit Titel am Latz kann minimiert werden, wenn du direkt nach Studium erstmal einige wenige Monate Plan B folgst.

Deine Option D ist das gleiche wie Plan A. Der steht dir immer offen.

Mein Erbe? Komplett und unversehrt.

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von Baba - 12-10-2011, 18:10
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von blue - 12-10-2011, 19:41
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von blue - 12-10-2011, 20:53
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RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von sorglos - 13-10-2011, 18:57

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