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Erbe und Unterhaltsschulden ...
#23
(13-10-2011, 17:52)Bücker der Nation schrieb: Habt Ihr eigentlich Euer Erbe halbwegs behalten dürfen ?

Lieben Gruß

Der Bücker

Bei "Ihr" kann ich nicht mitreden. Aber für mich selbst kann ich antworten:

Ja. Von rund 125TEUR durfte ich knapp 20.000 behalten. Dämlich wie ich war und unwissend wie der Hase läuft habe ich trotz Insolvenz ein Erbe angetreten. Knapp 80.000 bekamen die Gläubiger, gut dadurch war und bin ich schuldenfrei. Knapp 25.000 teilten sich die Robenträger untereinander auf. Dazu gibts sogar ein BGH-Urteil, welches ich verursacht habe. Az weiß ich nicht auswendig, bei Bedarf kann ich es aber rausziehen.

Die Schuldenuhr tickt prinzipiell schon ab Geburt des Kindes, um das mal anzumerken. Und egal wie man es dreht und wendet, die UH-Kasse wird trotz Insolvenz, gleichgültig über deren Abschluss oder was auch immer, über den tollen BGB § zur Verrechnung noch jahrelang ihre Forderungen wieder reinholen. Spätestens bei jeder Steuererstattung wirst Du daran erinnert werden.

Alles andere ist erst dann interessant, wenn eine klar definierte Forderung im Raum steht.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von Baba - 12-10-2011, 18:10
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von blue - 12-10-2011, 19:41
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von blue - 12-10-2011, 20:53
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von blue - 13-10-2011, 11:10
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von p__ - 13-10-2011, 09:38
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von p__ - 13-10-2011, 14:33
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von vorsichtiger - 14-10-2011, 07:13

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