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Erbe und Unterhaltsschulden ...
#27
(14-10-2011, 16:58)MitGlied schrieb: Erbe ablehnen geht, aber dann könnten die Nacherben an der Reihe sein und wenn das rein zufällig das von der lieben Ex betreute Kind ist...?
Erbe ablehnen geht schon. Allerdings werden meiner Meinung nach die Erblasser in diesem Fall zu direkten Schuldnern der Unterhaltsgreiferin - meinte Unterhaltsberechtigten. Hier stellt sich dann die Frage, ob sie schlau genug ist, sich über den Erbfall informieren zu lassen bzw. Dann auch die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten.

Einzig sicher ist, ein absehbares Erbe rechtzeitig Geschwistern zu übertragen oder es zu liquidieren und im Ausland zu verscharren.
https://t.me/GenderFukc
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RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von Baba - 12-10-2011, 18:10
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von blue - 12-10-2011, 19:41
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von blue - 12-10-2011, 20:53
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von blue - 13-10-2011, 11:10
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von p__ - 13-10-2011, 09:38
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von p__ - 13-10-2011, 14:33
RE: Erbe und Unterhaltsschulden ... - von Petrus - 14-10-2011, 18:39

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