15-10-2011, 08:32
Das verfügbare Einkommen oberhalb des SB wird zwischen den Kindern, also auch dem, das bei dem Pflichtigen lebt, aufgeteilt.
Nur wenn danach noch was da ist, werden auch die Mütter bedacht.
Sonst nicht.
Nur wenn danach noch was da ist, werden auch die Mütter bedacht.
Sonst nicht.