Ich verstehe diese Unterwerfung unter das Unterhaltsrecht nicht.
Warum nicht KU voll zahlen und Aufstockung nach SGB II beantragen?
Das uneheliche Kind ist 14. Hat sich am Umgang etwas geändert? Wenn ja,
dann ergibt sich UU ein 4-Personenhaushalt mit entsprechendem Grundbedarf.
Warum nicht KU voll zahlen und Aufstockung nach SGB II beantragen?
Das uneheliche Kind ist 14. Hat sich am Umgang etwas geändert? Wenn ja,
dann ergibt sich UU ein 4-Personenhaushalt mit entsprechendem Grundbedarf.