16-10-2011, 09:36
Herzlich Willkommen, Vaterduesseldorf
Ist doch ganz einfach:
Den Antrag auf die mündliche Verhandlung stellen und dort die Sachverhalte darlegen.
Mal davon ab, verstehe ich im Moment noch nicht, an welchem Punkt diese Sache (Umgangsrecht betreffend?) das ABR berührt.
Ist doch ganz einfach:
Den Antrag auf die mündliche Verhandlung stellen und dort die Sachverhalte darlegen.
Mal davon ab, verstehe ich im Moment noch nicht, an welchem Punkt diese Sache (Umgangsrecht betreffend?) das ABR berührt.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)