16-10-2011, 10:35
Das ist eine einstweilige Anordnung und noch kein endgültiger Verlust. Ich würde sofort das Hauptverfahren beginnen und besondere Dringlichkeit geltend machen.
Einstweilige Anordnungen sind allerdings für die meisten Familien- und Unterhaltssachen eine übel stinkende Juristenschei***, weil sie in grober Missachtung der Grundlagen des Rechts nach dem Prinzip vorgehen "erst köpfen, dann auf Antrag (!) nachsehen ob er überhaupt schuldig war". Dieser Dünnschi*** wurde auch noch noch in der letzten "Reform" verstärkt.
Ich kann nur raten, IMMER die mündliche Verhandlung zu beantragen, denn schlimmer als eine EA, die allein auf Anträgen der Gegenseite basiert kann es nicht ausgehen.
Einstweilige Anordnungen sind allerdings für die meisten Familien- und Unterhaltssachen eine übel stinkende Juristenschei***, weil sie in grober Missachtung der Grundlagen des Rechts nach dem Prinzip vorgehen "erst köpfen, dann auf Antrag (!) nachsehen ob er überhaupt schuldig war". Dieser Dünnschi*** wurde auch noch noch in der letzten "Reform" verstärkt.
Ich kann nur raten, IMMER die mündliche Verhandlung zu beantragen, denn schlimmer als eine EA, die allein auf Anträgen der Gegenseite basiert kann es nicht ausgehen.