16-10-2011, 12:46
(16-10-2011, 12:19)Ibykus schrieb: Einstweilige Anordnungen müssen schon begründet sein (Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund), damit sie erlassen werden können.
Ein unbewiesener Satz ist keine Begründung, sondern eine formaler Akt, damit der formalen Pflicht zu einer Begründung genügt getan ist. Eine Eidesstattliche Versicherung ist nicht Voraussetzung dafür und wenn schon, dann wird sie nur deshalb unwidersprochen bleiben, weil der Vater gar nicht widersprechen durfte.
Das ist kein Recht, das ist Rabulistik unterster Kategorie und die Geschichte stinkt von hinten bis vorne. Sie stinkt nach einer rechtsbrecherischen Richterin, nach geifernden Frauen, nach beiseite wischen von Tatsachen. Schon der Begriff Motorrad ist falsch. Die Piaggio mp3 ist ein Dreirad-Fahrzeug, das sich gerade durch totale Sicherheit auszeichnet.