16-10-2011, 16:15
Guten Tag,
ich bin seit kurzem Geschieden. Ich bin mit meine Tochter (11 Jahre alt) ausgezogen, mein Ex und usere Sohn (21 Jahr) blieben im Haus wohnen.
Das Mehrfamilienhaus (Baujahr 1965) und groußen Grundstück hat mein Ex in die Ehe mitgebracht. Das Haus wurde von uns teilweise Renoviert (Darlehen zusammen aufgenommen) und die Wohnungen vermietet. Nachdem ich ausgezogen bin (2010), haben wir vereinbart, dass ich keine Unterhalt an mein Sohn zahle und er im Haus kostenfrei wohnen bleibt, dafür zahlt mein Ex auch keinen Unterhalt an die Tochter. Sei August 2011 hat unser Sohn die Ausbildung begonnen und hat sich eine Wohnung genommen. Ich habe im Sept. 2011 die Unterlagen für die Berechnung des Unterhalts für die Tocher, mit Hilfe meiner Rechswanw. angefordert. Der Rechsanw. vom Ex hat die Unterhaltsberechnungen erstellt, jedoch wurden die Unterlagen nur teilweise zugeschickt.
Bei der Berechnung des Einkommens wurden solche Abzüge gemacht wie z.B. Autodarlehen, Darlehen für die renovierte Wohnung, Grundsteuer usw.
Mein Ex hat vor paar Monaten jedoch ein Teil des Grundstükes gut verkauft und für sich ein zweites Auto gekauft.
Mein Frage ist: - werden die Einnahmen aus verkauf des Grundstükes bei der Unterhaltberechnung für unsere Tochter, berücksichtigt?
Für sein erstes Auto zahlt er noch Autodarlehen, obwohl er sich ein zweites Auto - ohne Darlehen gekauft hat, darf er die Darlehen für das erste Auto trotdem als Negativeinkommen angeben?
Danke für die Antworten
Gruß Tatu
ich bin seit kurzem Geschieden. Ich bin mit meine Tochter (11 Jahre alt) ausgezogen, mein Ex und usere Sohn (21 Jahr) blieben im Haus wohnen.
Das Mehrfamilienhaus (Baujahr 1965) und groußen Grundstück hat mein Ex in die Ehe mitgebracht. Das Haus wurde von uns teilweise Renoviert (Darlehen zusammen aufgenommen) und die Wohnungen vermietet. Nachdem ich ausgezogen bin (2010), haben wir vereinbart, dass ich keine Unterhalt an mein Sohn zahle und er im Haus kostenfrei wohnen bleibt, dafür zahlt mein Ex auch keinen Unterhalt an die Tochter. Sei August 2011 hat unser Sohn die Ausbildung begonnen und hat sich eine Wohnung genommen. Ich habe im Sept. 2011 die Unterlagen für die Berechnung des Unterhalts für die Tocher, mit Hilfe meiner Rechswanw. angefordert. Der Rechsanw. vom Ex hat die Unterhaltsberechnungen erstellt, jedoch wurden die Unterlagen nur teilweise zugeschickt.
Bei der Berechnung des Einkommens wurden solche Abzüge gemacht wie z.B. Autodarlehen, Darlehen für die renovierte Wohnung, Grundsteuer usw.
Mein Ex hat vor paar Monaten jedoch ein Teil des Grundstükes gut verkauft und für sich ein zweites Auto gekauft.
Mein Frage ist: - werden die Einnahmen aus verkauf des Grundstükes bei der Unterhaltberechnung für unsere Tochter, berücksichtigt?
Für sein erstes Auto zahlt er noch Autodarlehen, obwohl er sich ein zweites Auto - ohne Darlehen gekauft hat, darf er die Darlehen für das erste Auto trotdem als Negativeinkommen angeben?
Danke für die Antworten
Gruß Tatu