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Berechnung des Unterhalts für die Tocher
#5
(16-10-2011, 19:19)Tatu schrieb: @p die Rechsanw. von meinem Ex hat uns 300 € vorgeschlagen, ?!!

Wie Beppo schon gesagt hat, liegt das unter 10% von dem entfernt, was man mit grösster gerichtlicher Mühe und viel Geld für Anwälte maximal herauspressen könnte. Ich würde das sofort annehmen, froh sein und dann nicht mehr über Unterhalt sprechen. Viel wichtiger ist, an einer guten Elternebene zu arbeiten.

Wie schon gesagt ist der Grundstücksverkauf kein Einkommen, genausowenig wie wenn er eine Haifischzahnsammlung verkauft. Es ist Vermögen, das mal in Form von Sachwerten, man in Form von Geld, mal in Form von Immobilien existiert. Nur die Erträge des Vermögens sind unterhaltsrelevant - wenn es Erträge abwirft. Bei vermieteten Wohnungen wären das die Mieten abzüglich diverser Posten wie z.B. Instandhaltung. Bei einem Grundstück kann es Pacht sein, bei Geld sind es bankübliche Zinsen, bei Haifischzähnen nichts. Das wird dir auch jeder Anwalt so sagen.
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Berechnung des Unterhalts für die Tocher - von Tatu - 16-10-2011, 16:15

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