17-10-2011, 11:29
(07-10-2011, 14:42)Ibykus schrieb: (...)Nach Zaunegger war klar, daß sich die Rechtsprechung zum väterlichen Sorgerecht auf den § 1671 BGB stürzen wird.
Vermutlich aber werde ich den Vorgang auf sich beruhen lassen und die legislative Neuregelung abwarten.
Ich habe z.zt. weder Muße noch Zeit, mich mit einer vvh wackeligen Vb zu beschäftigen.
(...)
Es hätte die Chance bestanden, diese Norm am konkreten Fall überprüfen zu lassen.
Mich interessieren die Gründe für diese Deine Entscheidung, keine Verfassungsbeschwerde einzulegen, zumal sich der Gesetzgeber - wenn überhaupt - mit dem 1626a und weniger mit den Schwellen des 1671 befassen wird.