17-10-2011, 13:47
(17-10-2011, 12:55)Austriake schrieb: Na ja,mit der Berufung greifst Du das Urteil aus erster Instanz an!
nach allem was ich in diesem Zusammenhang gelesen habe, wäre es wohl am Besten überhaupt nichts zu sagen. Dann kann kein Wort von dir gegen dich verwendet werden, und der Staatsanwalt muss ganz alleine, ohne deine Mitwirkung, deine Schuld beweisen.
Austriake
Und das machst Du am Besten, indem Du schweigst?