17-10-2011, 16:39
Habe eben mal etwas gegoogelt und folgendes gefunden:
"Ein seinen Kindern aus erster Ehe barunterhaltspflichtiger Elternteil darf aus unterhalts-rechtlicher Sicht in einer neuen Ehe nur dann die Haushaltsführung und Kindesbetreuung übernehmen, wenn wirtschaftliche Gesichtspunkte oder sonstige Gründe von gleichem Gewicht, die einen erkennbaren Vorteil für die neue Familie mit sich bringen, im Einzelfall den Rollentausch rechtfertigen ( XII ZR 2/95 - FamRZ 1996, 796). "
hierrauf sollte sich doch aufbauen lassen.
"Ein seinen Kindern aus erster Ehe barunterhaltspflichtiger Elternteil darf aus unterhalts-rechtlicher Sicht in einer neuen Ehe nur dann die Haushaltsführung und Kindesbetreuung übernehmen, wenn wirtschaftliche Gesichtspunkte oder sonstige Gründe von gleichem Gewicht, die einen erkennbaren Vorteil für die neue Familie mit sich bringen, im Einzelfall den Rollentausch rechtfertigen ( XII ZR 2/95 - FamRZ 1996, 796). "
hierrauf sollte sich doch aufbauen lassen.