18-10-2011, 10:26
Hallo
Ich hab da mal ne Frage und ich hoffe sehr, das mir jemand helfen kann
Zur Sache: Eheleute sind geschieden und haben gemeinsam noch Eigentum, welches sie gemeinsam finanziert und auch aufgebaut haben. Nun möchte der im Haus verbleibene dem ausgezogenen keinen Cent für das Objekt geben. Vorabgenommen - in dem Fall ist eine teilung 50 / 50 mehr als gerecht, da beide gleichviel gearbeitet und investiert haben.
Nun wurde ca. vor einem halben Jahr eine Teilungsversteigerung angestrebt. Heute kam Post vom Amtsgericht, die ich nicht verstehe.
Was heißt das :
Auf Antrag des Antragstellers gegen Antragsgegnerin wird der Beitritt zu der angeordneten Teilungsversteigerung zugelassen.
Der Beschluss gilt zugunsten des Antragsstellers als BESCHLAGNAHME DES VERSTEIGERUNGSOBJEKTES.
Bin ratlos - was heißt das und was kann ich nun tun????
Vielen Dank Euch schon mal vorab
Ich hab da mal ne Frage und ich hoffe sehr, das mir jemand helfen kann
Zur Sache: Eheleute sind geschieden und haben gemeinsam noch Eigentum, welches sie gemeinsam finanziert und auch aufgebaut haben. Nun möchte der im Haus verbleibene dem ausgezogenen keinen Cent für das Objekt geben. Vorabgenommen - in dem Fall ist eine teilung 50 / 50 mehr als gerecht, da beide gleichviel gearbeitet und investiert haben.
Nun wurde ca. vor einem halben Jahr eine Teilungsversteigerung angestrebt. Heute kam Post vom Amtsgericht, die ich nicht verstehe.
Was heißt das :
Auf Antrag des Antragstellers gegen Antragsgegnerin wird der Beitritt zu der angeordneten Teilungsversteigerung zugelassen.
Der Beschluss gilt zugunsten des Antragsstellers als BESCHLAGNAHME DES VERSTEIGERUNGSOBJEKTES.
Bin ratlos - was heißt das und was kann ich nun tun????
Vielen Dank Euch schon mal vorab