18-10-2011, 11:58
Nein! Der Antragssteller ist der der im Haus verblieben ist, den Zugang zum Eigentum verweigert und den hälftigen Wert nicht auszahlen möchte. Aus dem Grund hat der Antragsgegner die Teilungsversteigerung beantragt! Und dann kam halt dieser Brift vom Gericht den ich echt nicht verstehe! Wieso ist jetzt eine Beschlagnahme zugunsten des im Haus verbliebenen??? Der hat es doch erst soweit kommen lassen.