18-10-2011, 13:04
Die Frau hat aufgrund des Gemeinsamen Eigentums einen anspruch auf die Auszahlung des halben Wertes des Hauses gestellt. Der Mann ist allerdings der Meinung, das er da nichts auszahlen will. Daraufhin wurde von der Frau eine Teilungsversteigerung beantragt, die jetzt auch ausgeführt werden soll. Soweit ist das auch alles klar.
Nur jetzt hat der Mann einen Antrag gestellt bei Gericht. siehe bitte letzter beitrag von mir
Nur jetzt hat der Mann einen Antrag gestellt bei Gericht. siehe bitte letzter beitrag von mir