18-10-2011, 17:04
Glückwunsch zur endgültigen Begriffsverwirrung!
Bei der Teilungsversteigerung steht das ganze Objekt zum Verkauf, damit der Erlös verteilt werden kann. Dann sind beide Eigentümer je nach Eigentumsanteil Gläubiger dem Erwerber gegenüber. Erwerber kann auch einer der Eigentümer sein. Das ändert nichts: der andere ist Gläubiger seines Anteils. Kann aber auch sein, dass jemand anders mitsteigert. Das Gutachten ist nur eine Grundlage für die Wertermittlung. Ob der dann auch erzeilt wird, ist abzuwarten. Wenn nur der eine Miteigentümer sich für das Objekt interessiert, wird er es verhältnismäßig billig bekommen. Die früheren Vorstellungern über das Grundstück sind eigentlich aufgegeben dadurch, dass die Versteigerung beantragt wurde. Dann wird eben nicht gütlich ausgezahlt.
Bei der Teilungsversteigerung steht das ganze Objekt zum Verkauf, damit der Erlös verteilt werden kann. Dann sind beide Eigentümer je nach Eigentumsanteil Gläubiger dem Erwerber gegenüber. Erwerber kann auch einer der Eigentümer sein. Das ändert nichts: der andere ist Gläubiger seines Anteils. Kann aber auch sein, dass jemand anders mitsteigert. Das Gutachten ist nur eine Grundlage für die Wertermittlung. Ob der dann auch erzeilt wird, ist abzuwarten. Wenn nur der eine Miteigentümer sich für das Objekt interessiert, wird er es verhältnismäßig billig bekommen. Die früheren Vorstellungern über das Grundstück sind eigentlich aufgegeben dadurch, dass die Versteigerung beantragt wurde. Dann wird eben nicht gütlich ausgezahlt.