18-10-2011, 17:47
die Täterin täuscht die Ärztin und erzeugt in ihr einen Irrtum, infolgedessen die Ärztin sie für krank erklärt.
Daraufhin unterläßt es die KM, ihre Erwerbsobliegenheit nachzukommen ...
Deswegen musst Du Unterhalt zahlen .... ?
Dann wäre aber nicht der Irrtum der Ärztin, sondern die Obliegenheitsverletzung der KM die Ursache für Deine Unterhaltspflicht ..
(oder habe ich etwas falsch verstanden?)
Nun könnte man annehmen, dass die Ärztin -nur- das Tatmittel der KM ist oder dass sie als mittelbare Täterin oder als Beihelferin in Betracht kommt. Das macht die Darstellung eines Betruges aber nicht leichter.
Und wie will die StA der KM den Vorsatz nachweisen, wenn die Ärztin erklärt, dass die ihr geschilderten Symptome glaubwürdig sind (sonst hätte sie ja nicht krankgeschrieben ...)
Einfach ist das Ganze nicht - aber Versuch macht klug!
Wenn Du beim "Konstruieren" Hilfe brauchst, melde Dich
Daraufhin unterläßt es die KM, ihre Erwerbsobliegenheit nachzukommen ...
Deswegen musst Du Unterhalt zahlen .... ?
Dann wäre aber nicht der Irrtum der Ärztin, sondern die Obliegenheitsverletzung der KM die Ursache für Deine Unterhaltspflicht ..
(oder habe ich etwas falsch verstanden?)
Nun könnte man annehmen, dass die Ärztin -nur- das Tatmittel der KM ist oder dass sie als mittelbare Täterin oder als Beihelferin in Betracht kommt. Das macht die Darstellung eines Betruges aber nicht leichter.
Und wie will die StA der KM den Vorsatz nachweisen, wenn die Ärztin erklärt, dass die ihr geschilderten Symptome glaubwürdig sind (sonst hätte sie ja nicht krankgeschrieben ...)
Einfach ist das Ganze nicht - aber Versuch macht klug!
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