18-10-2011, 19:31
Die blosse Ankündigung reicht nicht. Aber der Sachverhalt ist noch komplizierter, z.B. darf der Gläubiger auch nicht daran gehindert sein, die Schuld einzutreiben. Untertauchen und aussitzen hilft dem Schuldner nicht.
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Können Unterhaltsrückstände verfallen oder verjähren ?
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