19-10-2011, 08:30
Die Staatsanwältin hat ihr Plädoyer gehalten und geht von Mord aus.
Wenn ich auch Mordmerkmale nicht eindeutig erkenne, so sehe ich es, was die Schussverletzungen betrifft, ebenso wie die Anklage:
Etwas kürzer fasst sich die Stuttgarter Zeitung.
Wenn ich auch Mordmerkmale nicht eindeutig erkenne, so sehe ich es, was die Schussverletzungen betrifft, ebenso wie die Anklage:
Zitat:Eine Notwehrtat sieht die Anklägerin auch deshalb nicht, weil die Beschuldigte als ausgebildete Sportschützin die Notwehrregeln kennen musste. Sie hätte erst einen Warnschuss abgeben und den Ehemann dann ansprechen müssen, ehe sie weitere Schüsse abgibt. Und sie hätte nach dem ersten Schuss, der den Mann im Rücken traf, erkennen müssen, dass angesichts der Verletzung keine Gefahr mehr von ihm ausgeht.Der Teckbote
Zitat:Am 26. Oktober folgen die Plädoyers der Verteidiger, und am 3. November soll das Urteil verkündet werden.
Etwas kürzer fasst sich die Stuttgarter Zeitung.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)