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Ungewollt Vater, Umgang, Antrag auf gemeinsames Sorgerecht
#2
(19-10-2011, 10:51)theddorfer schrieb: Für die nächsten 6-8 Jahre nur Besuchszeiten (bis jetzt) und niemals allein mit dem Kind immer unter Beobachtung!? Und ständig der Stress und die Vorwürfe? Nein danke. Das tue ich mir und dem Kind nicht an. Und das nur weil sie gefrustete ist und genau weiß, dass sie den kleinen als Druckmittel nehmen kann.

Was bzw. wie soll ich vorgehen? Bitte kein Gericht Anwalt etc. … die Erfolgschancen sind hier eh sehr gering.
Das ist Unsinn.

Umgang lässt sich mittlerweile einigermaßen gut durchsetzen.
Die Chancen sind hier nicht "eher gering" sondern eher hoch.
Und du wirst dann auch den Umgang nicht unter ihren Augen durchführen müssen, sondern alleine.

Den Text der letzten SMS solltest du aufbewahren und ggf. zur Basis deiner Umgangsklage machen, die Regelung, die sie da selbst vorschlägt, erscheint mit nämlich relativ großzügig.

Du solltest aber vorher nochmal beim JA vorbeischauen, dich bei denen vorstellen und um Vermittlung bitten.
Der erste Besuch alleine ist dann auch gleich ein Ideologietest, denn es ist hilfreich zu wissen, ob dein Gegenüber zur (dort seltenen) Gattung des Homo Sapiens gehört oder doch nur einer der verhärmten Grauröcke sitzt, die dort ihren Männerfrust ausleben.

Ich hatte mit der Mutter meiner Ältesten auch anfangs solche Probleme aber das hat sich relativ schnell gelegt.

Das muss bei dir zwar nicht so kommen aber es kann.
Du solltest das deswegen nicht gleich auf die Goldwaage legen.

Ich finde, es klingt bisher nicht wie ein Hardcoreboykott, sondern eher wie große Unsicherheit und Angst alleine davor zu stehen.

Das ist in dieser frühen Phase durchaus verständlich.
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RE: Der Wind hat sich gedreht! - von beppo - 19-10-2011, 11:06
RE: Der Wind hat sich gedreht! - von MiMa - 19-10-2011, 11:34
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RE: Antrag gemeinsames Sorgerecht Juli 2013 - von iglu - 23-08-2013, 15:11

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