19-10-2011, 14:42
(19-10-2011, 11:34)theddorfer schrieb: Laut Anwalt würden ihr zu dem KU 410,-€ (Schätzung Anwalt) Betreuungsunterhalt zustehen, worüber ich nur Müde Grinsen konnte, da sie mit KU+KG+Mutterschutzgeld weit über 1000,-€ hat und ab august 2012 wieder Arbeiten möchte bzw. muss.
Na über dein Grinsen, wird sie noch mehr grinsen.
Mit 1.000,- inkl. KU ist sie mit Sicherheit BU-bedürftig.
Und ob sie im August wieder arbeiten möchte würde ich zumindest als offen bezeichnen.
Müssen muss sie auf jeden Fall nicht.
Gib mal ein paar Zahlen, damit wir mal rechnen können und du nicht über den Tisch gezogen wirst.