Ähm, der Unterhaltsverzicht würde ja nur für die Ex-Gattin gelten. Diese ist anscheinend eh nicht bedürftig. Bringt also gar nichts bei der konkreten Frage.
Für das Kind kann dennoch gefordert werden. Und bei den Infos muss man davon ausgehen, dass er zahlen darf.
Für das Kind kann dennoch gefordert werden. Und bei den Infos muss man davon ausgehen, dass er zahlen darf.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #