20-10-2011, 15:56
Das anonymisierte Urteil und auch den Namen des Richters (nicht jedoch irgendetwas, das auf private Adresse oder Telefonnummern schliessen lässt) sind vollkommen legal veröffentlichungsfähig. Kein Grund für irgend jemand, die Hosen voll zu haben. Wenn man sich nicht einmal traut, die eigenen Rechte in Anspruch zu nehmen, kann man alles vergessen.
Ich vermute, die hat blogspot einfach mal angeschrieben, eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten behauptet und die haben in vorauseilendem Gehorsam gesperrt.
Man kann natürlich in typisch deutscher Tradition sagen, du dummer Junge schiesst dich selbst ins Knie, wenn du nun herumtrötest. Verbeuge dich tief der Obrigkeit, halte dich an staatstragende Sprichwörter wie "wie man in den Wald hineinruft...", nur ein bisschen tuscheln und still hoffen etc. Ich meine aber, bei dieser Richterin hast du so oder so längst und vollständig verloren, auch das Hauptverfahren obwohl es noch gar nicht stattfand. Hier darf es nicht mehr um falsche Rücksichtnahmen gehen, sondern um möglichst schnelle Beschreitung des Instanzenweges, um diese Figur aus dem Fall hinauszubekommen.
Ich vermute, die hat blogspot einfach mal angeschrieben, eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten behauptet und die haben in vorauseilendem Gehorsam gesperrt.
Man kann natürlich in typisch deutscher Tradition sagen, du dummer Junge schiesst dich selbst ins Knie, wenn du nun herumtrötest. Verbeuge dich tief der Obrigkeit, halte dich an staatstragende Sprichwörter wie "wie man in den Wald hineinruft...", nur ein bisschen tuscheln und still hoffen etc. Ich meine aber, bei dieser Richterin hast du so oder so längst und vollständig verloren, auch das Hauptverfahren obwohl es noch gar nicht stattfand. Hier darf es nicht mehr um falsche Rücksichtnahmen gehen, sondern um möglichst schnelle Beschreitung des Instanzenweges, um diese Figur aus dem Fall hinauszubekommen.