(21-10-2011, 07:09)Angel schrieb: Aufstockung auf SGB II wollen wir nicht, da wir dann u.U. ausziehen müssten, da Wohnraum zu groß ist (nicht zu teuer) und das möchten wir nicht, da wir das Haus irgendwann mal kaufen wollen.Sehr merkwürdig - zu groß obwohl euch so mind. 75qm oder mit Umgangskind 90qm zustünden? Übrigens in den ersten 6 Monate im Bezug muss jede Miete übernommen werden, da gibts kein zu groß oder zu teuer.
Und bei dem (einen) Einkommen doch eher fraglich, wie soll denn davon ein Haus gekauft werden?
Oder andersrum: Kauft das Haus jetzt, wenn entsprechende Reserven/oder und Hilfe Dritter da sind - und bezieht anschließend SGBII (= eigengenutztes Haus bis 130 qm ist Schonvermögen)
Auch nicht ganz verstehe ich, warum du dich als Frau darauf einrichtest, dass dein "Mann voll für dich aufkommen muss". Bei Wiederaufnahme deiner Tätigkeit sollte die Überbrückung von Hort bis Arbeitsende ohne weiteres mit eine Tagesmutter/Kurzzeitbetreuung möglich sein. Unterm Strich wäre eure Lage durchaus besser. Die Kosten sind steuerlich abzugsfähig.
Anyway:
Euer SGBII-Bedarf liegt bei: ca. 1370 Euro. Dazu käme der Freibetrag aus der Arbeit von deinem Mann, von rund 315.- = insgesamt also ca. 1685.-Euro. Dabei wäre der KU für auswärtiges Kind voll bezahlt, weil absetzbar.
Jetzt habt ihr 1350+184 Kindergeld = 1534.- Euro, also rund 150 weniger und müßt deswegen wegen dem KU rumknausern?
Aber klar, ihr wollt dem Staat Geld schenken, für die Bankenrettung und Afghanistankrieg und deswegen soll das andere Kind gar nichts kriegen ....
Obwohl, es ist mehr die reine Frauensicht: Du möchtest nicht, dass dein Man für ein anderes Kind voll aufkommt, damit er für dich voll aufkommen kann... Warum sollte dieses Kind eine andere Erwartung an die Zahlungsbereitschaft deines Mannes haben, als du und "dein" Kind sie haben?
Zitat:Aus Sicht des Vaters betrachte ich die Situation so:
1350 netto Einkommen
- 84 Fahrtkosten
- 315 Freibetrag
- 334 KU Kind 1
- 225 KU Kind 2
- 0 Euro für Frau, da unter Selbstbehalt
--------------
= 392 Euro
Da eigener Bedarf ist
+ 364 Regelsatz
+ 166 Mietanteil (500 / 3 Köpfe)
--------------
= 530 Euro
Vati kriegt noch 138.- Euro vom Staat.
Zitat:Aus Sicht des Kindes 2
Einkommen:
+ 225 KU
+ 184 Kindergeld
---------------
= 409 Euro
Bedarf
215 Regelsatz
166 Mietanteil (500 / 3 Köpfe)
---------------
= 381 Euro (also ist der Bedarf gedeckt / Überschuss 28 euro)
Zitat:Aus Sicht der Zweitmutti:Fazit: Es fehlen zur Zeit 530 Euro von Mutti und 138 Euro von Vati für ein Leben auf Hartz4-Niveau.
Einkommen:
0 Euro
Bedarf
364 Regelsatz
166 Mietanteil (500 / 3 Köpfe)
---------------
= 530 Euro
Mutti muss 530 Euro beim Staat beantragen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #