21-10-2011, 15:29
(21-10-2011, 13:50)Skipper schrieb: RL Ehefrau= 328€Stimmt - die Rechnung müßte für beide Erwachsene auf den 90%gen Regelsatz korrigiert werden, weil sie in Ehe/Lebensgemeinschaft zusammenleben.
Oder?
Also bei beiden 328.- Regelsatz.
(21-10-2011, 13:50)Skipper schrieb: 225€ KU für 2. Kind beim Vater ab, beim Kind als Einnahme dazu?Ja, ist doch nur zur aufgegliederten Betrachtung der einzelnen Anspruchsberechtigten in der Bedarfsgemeinschaft. Und deren Beitrag zum finanziellen Bedarf der Ehe/Lebensgemeinschaft. Im realen Leben kommt natürlich alles Geld in den gemeinsamen Haushaltstopf.
Ist das so richtig?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #