22-10-2011, 09:36
(21-10-2011, 22:35)Bücker der Nation schrieb: Wenn keinerlei Kontakt besteht und Lebenszeichen verweigert werden - warum soll ich Unterhalt für Frau und Kind bezahlen ?
Mir fällt es zunehmend schwerer für Zahlungen ohne Gegenleistung eine Legitimation zu erkennen.
Für die Kinder zu sorgen würde ich nie mit einer Gegenleistung verbinden. Pflege und Erziehung sind meine zuvörderst obliegende Pflicht (GG, Art. 6). Wenn mir das sorgen von ihnen oder ihrer gesetzlichen Vertreterin verweigert wird, dann haben sie ausgesorgt und ich bin der Sorge um sie enthoben und entpflichtet.
Geldunterhalt zwischen Erwachsenen steht ohnehin ausser Frage. So etwas niemals zu bezahlen sehe ich ebenso als Pflicht.