23-10-2011, 20:25
@2Fast,
wirklich eine sehr gute Arbeit!
Da werde ich gleich mein erstes neues Einkommen mal durchjagen.
Frage:
Ist es nicht so, dass Wohngeld zuerst, also noch vor einer eventuellen Aufstockung durch SGB II, beantragt werden muss?
Anmerkung:
Die Wohngeldstelle in meiner Stadt erkennt eine schriftliche Unterhaltsvereinbarung zwischen der KM und mir (kein beglaubigter Titel) jedenfalls mittlerweile an!?
wirklich eine sehr gute Arbeit!
Da werde ich gleich mein erstes neues Einkommen mal durchjagen.
Frage:
Ist es nicht so, dass Wohngeld zuerst, also noch vor einer eventuellen Aufstockung durch SGB II, beantragt werden muss?
Anmerkung:
Die Wohngeldstelle in meiner Stadt erkennt eine schriftliche Unterhaltsvereinbarung zwischen der KM und mir (kein beglaubigter Titel) jedenfalls mittlerweile an!?