25-10-2011, 13:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-10-2011, 13:26 von Camper1955.)
@2Fast
Nun fehlen noch die Krankheitskosten, die man selbst tragen muss. Auch die sind im notwendigen Selbstbehalt nicht enthalten.
z.B. Praxisgebühr, Zuzahlungen für Medikamente, Erholungsreisen (Urlaub), wenn deren Notwendigkeit vom Arzt attestiert ist, Attestgebühren, Fahrkosten zu den Ärzten. Mehraufwand für orthopädische Schuhe und Einlagen usw.
All diese Dinge kann man steuerrechtlich als aussergewöhnliche Belastungen absetzen. Das Familienrecht kennt diese Absetzungsmöglichkeit (bisher) nicht.
lg
Camper
Nun fehlen noch die Krankheitskosten, die man selbst tragen muss. Auch die sind im notwendigen Selbstbehalt nicht enthalten.
z.B. Praxisgebühr, Zuzahlungen für Medikamente, Erholungsreisen (Urlaub), wenn deren Notwendigkeit vom Arzt attestiert ist, Attestgebühren, Fahrkosten zu den Ärzten. Mehraufwand für orthopädische Schuhe und Einlagen usw.
All diese Dinge kann man steuerrechtlich als aussergewöhnliche Belastungen absetzen. Das Familienrecht kennt diese Absetzungsmöglichkeit (bisher) nicht.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.