25-10-2011, 17:42
Zur Frage "Wieviele sind wir?" sage ich wir sind zu wenig engagierte aber das wurde ja bereits erwähnt.
Die meisten Väter, so auch jene vom Väterstammtisch FFM verlieren schnell die Lust wenn kleine Erfolge eingetreten sind.
Bloß keine Staatsgewalt und deren Lakaien unnötig verärgern - so geschehen in zwei Fällen.
So sah (und sieht weiterhin) der Widerstand aus:
Sehr geehrte Frau *********,
mit den Ihnen bereits übersandten Schriftsätzen hatte ich alle bislang aufgeworfenen Fragen beantwortet.
Von einer vorsätzlichen, bzw. mutwilligen Arbeitsplatzaufgabe kann keine Rede sein.
Bitte teilen Sie mit, inwieweit sie gesetzlich ermächtigt sind, Einsicht in von mir vorgenommene Erwerbsbemühungen zu nehmen.
Soweit Sie fiktiv über die Höhe der Unterhaltspflicht zu entscheiden gedenken, teile ich mit, dass Sie dazu weder rechtlich befugt noch von der Sache her kompetent sind.
Sie setzen sich zudem in Widerspruch zu Ihrer im o.g. Bezugsschreiben hervorgehobenen Versicherung, "dass die hiesige Job-Offensive" -was immer darunter zu verstehen sein mag- "nach Abwägung aller gesetzlichen Vorschriften Leistungen bewillige".
Bitte informieren Sie mich unter Berücksichtigung des bisherigen Schriftwechsels, inwieweit noch unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Klärungsbedarf hinsichtlich der Leistungsgewährung für meine Tochter besteht.
Freundliche Grüße
P.S. das JA hat dann die Sache schnell eingestellt und begnügt sich nun dem Einkommen entsprechend, mit einem Drittel der ursprünglichen Forderung nach KU.
Eine Aufstockung nach SGB II wollte dieser Vater aus "Zeitgründen" nicht beantragen. Den Titel vom JA gab bzw. zog die Tochter mit 22 Jahren zurück. Die KM konnte als Mangelfall leider nicht herangezogen werden.
Ein kleiner Erfolg ist die Rückforderung von über 4000€ an die KM durch das Jobcenter.
Der Vater meldete sich seitdem nicht mehr beim Stammtisch!
![Dodgy Dodgy](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/dodgy.gif)
Die meisten Väter, so auch jene vom Väterstammtisch FFM verlieren schnell die Lust wenn kleine Erfolge eingetreten sind.
Bloß keine Staatsgewalt und deren Lakaien unnötig verärgern - so geschehen in zwei Fällen.
So sah (und sieht weiterhin) der Widerstand aus:
Sehr geehrte Frau *********,
mit den Ihnen bereits übersandten Schriftsätzen hatte ich alle bislang aufgeworfenen Fragen beantwortet.
Von einer vorsätzlichen, bzw. mutwilligen Arbeitsplatzaufgabe kann keine Rede sein.
Bitte teilen Sie mit, inwieweit sie gesetzlich ermächtigt sind, Einsicht in von mir vorgenommene Erwerbsbemühungen zu nehmen.
Soweit Sie fiktiv über die Höhe der Unterhaltspflicht zu entscheiden gedenken, teile ich mit, dass Sie dazu weder rechtlich befugt noch von der Sache her kompetent sind.
Sie setzen sich zudem in Widerspruch zu Ihrer im o.g. Bezugsschreiben hervorgehobenen Versicherung, "dass die hiesige Job-Offensive" -was immer darunter zu verstehen sein mag- "nach Abwägung aller gesetzlichen Vorschriften Leistungen bewillige".
Bitte informieren Sie mich unter Berücksichtigung des bisherigen Schriftwechsels, inwieweit noch unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Klärungsbedarf hinsichtlich der Leistungsgewährung für meine Tochter besteht.
Freundliche Grüße
P.S. das JA hat dann die Sache schnell eingestellt und begnügt sich nun dem Einkommen entsprechend, mit einem Drittel der ursprünglichen Forderung nach KU.
Eine Aufstockung nach SGB II wollte dieser Vater aus "Zeitgründen" nicht beantragen. Den Titel vom JA gab bzw. zog die Tochter mit 22 Jahren zurück. Die KM konnte als Mangelfall leider nicht herangezogen werden.
Ein kleiner Erfolg ist die Rückforderung von über 4000€ an die KM durch das Jobcenter.
Der Vater meldete sich seitdem nicht mehr beim Stammtisch!
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