26-10-2011, 10:26
@wunder für dein Anliegen solltest du einen neuen Thread aufmachen. Hier, aber erst recht im Parallelthread geht das evtl. unter.
Noch etwas sehr interessantes:
wer bisher die Beweggründe für die vehemente Umgangsvereitelung seiner Ex nicht nachvollziehen konnte, findet die Erklärung möglicherweise in seinem Bruttoeinkommen. Dieses muss gar nicht mal zu den höheren Einkommen gehören. Es gibt Bereiche, in denen die Totalblockade für die Ex sehr lukrativ ist.
Hier ein Beispiel.:
Brutto 2000€ Wohnung 700€, 1 Kind 3 Jahre, bei Umgang 1 Fahrt insg. 40 km
D.h. je mehr Umgang dir die Ex gewährt, um so geringer ist der kassierte Unterhalt. Totalblockade ist besonders lukrativ.
In allen Fällen sind die realen Umgangskosten natürlich von dir zu tragen, das ist immer schon verrechnet!!!
Bei besseren Einkommen mit Verteilmassse über dem Unterhaltssatz spielt dieser Effekt keine Rolle mehr. Dann zahlst du immer den vollen Unterhalt. Die realen Kosten des Umgangs trägst du obendrein. Das geht konform mit der Erfahrung, dass Bezieher hoher Einkommen seltener in Umgangsstreitigkeiten verwickelt sind. Da geht der Ex der Umgang nicht an den Geldbeutel.
Noch etwas sehr interessantes:
wer bisher die Beweggründe für die vehemente Umgangsvereitelung seiner Ex nicht nachvollziehen konnte, findet die Erklärung möglicherweise in seinem Bruttoeinkommen. Dieses muss gar nicht mal zu den höheren Einkommen gehören. Es gibt Bereiche, in denen die Totalblockade für die Ex sehr lukrativ ist.
Hier ein Beispiel.:
Brutto 2000€ Wohnung 700€, 1 Kind 3 Jahre, bei Umgang 1 Fahrt insg. 40 km
- Fall: kein Umgang
du zahlst Unterhalt 225€, dir bleiben 428€ zum Leben
- Fall nur zwei Tage Umgang
du zahlst Unterhalt 99€, dir bleiben 493€ zum Leben
- Fall 4 Tage Umgang
du zahlst Unterhalt 84€, dir bleiben 493€ zum Leben
- Fall 15 Tage Umgang also hälftige Betreuung
du zahlst gar keinen Unterhalt, dir bleiben 493€ zum Leben
D.h. je mehr Umgang dir die Ex gewährt, um so geringer ist der kassierte Unterhalt. Totalblockade ist besonders lukrativ.
In allen Fällen sind die realen Umgangskosten natürlich von dir zu tragen, das ist immer schon verrechnet!!!
Bei besseren Einkommen mit Verteilmassse über dem Unterhaltssatz spielt dieser Effekt keine Rolle mehr. Dann zahlst du immer den vollen Unterhalt. Die realen Kosten des Umgangs trägst du obendrein. Das geht konform mit der Erfahrung, dass Bezieher hoher Einkommen seltener in Umgangsstreitigkeiten verwickelt sind. Da geht der Ex der Umgang nicht an den Geldbeutel.