(26-10-2011, 11:11)Skipper schrieb: Ökonomisch:
Der betreuende ET hat ein Interesse daran, den Umgang zu maximieren, da damit Betreuungszeit und Mittel gespart werden, bei vollem KU.
Das genau ist häufig nicht zutreffen.
Ich hatte zuvor auch die Vorstellung, das gewährter Umgang für den betreuenden ET ökonomisch vorteilhaft ist.
Aber:
gewährter Umgang führt zu Umgangskosten
Umgangskosten reduzieren das bereinigte Netto des Unterhaltszahlers
weniger bereinigtes Netto bedeuted weniger Unterhalt.
In meinem dargestellten Beispiel vermindert der gewährte Umgang von nur 2 Tagen eine Reduzierung des Unterhalts um 126€ oder 56% im Vergleich zur Totalverweigerung.
(vermindete Genugtuung über weniger Verletzung nicht berücksichtigt.)