26-10-2011, 20:36
(26-10-2011, 10:26)2Fast
Hier ein Beispiel.:
Brutto 2000€ Wohnung 700€, 1 Kind 3 Jahre, bei Umgang 1 Fahrt insg. 40 km
[list=1' schrieb: [*]Fall: kein Umgang
du zahlst Unterhalt 225€, dir bleiben 428€ zum Leben
[*]Fall nur zwei Tage Umgang
du zahlst Unterhalt 99€, dir bleiben 493€ zum Leben
[*]Fall 4 Tage Umgang
du zahlst Unterhalt 84€, dir bleiben 493€ zum Leben
[*]Fall 15 Tage Umgang also hälftige Betreuung
du zahlst gar keinen Unterhalt, dir bleiben 493€ zum Leben
[/list]
Sorry, da blick ich noch nicht ganz durch. Durch das hälftige Kindergeld (92 €) sind Umgangskosten bis zu diesem Betrag doch abgedeckt, lt den Gerichten. Also im notwenigen Selbstbehalt von 950,00 € bereits enthalten.
Nur wenn es über die 92 € pro Kind raus geht, kannst Du familienrechtlich höhere Umgangskosten geltend machen. Bei zwei Fahrten komme ich in Deinem Beispiel auf Insgesamt 160 x 0,30 € = 48 €.
Sozialrechtlich werden ja sowieso nur 0,20 € pro km anerkannt.
Ich muss gestehen, ich bin etwas verwirrt.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.