27-10-2011, 12:39
(27-10-2011, 11:07)Skipper schrieb: Umgangskosten können mW nirgends 'abgesetzt' werden.
Das Unterhaltsrecht kennt diese so gut wie gar nicht,
Ich habe inzwischen selbst mal a bisser gegoogelt und bin auch fündig geworden.
Fahrtkosten für Umgang kann sehr wohl vom Nettoeinkommen abgezogen. Die Fundstelle war sogar bei uns im Forum. Und zwar hier.
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3478
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.