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Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland
#2
Hallo baxter

ich bin zwar kein Experte - schon gar nicht international betrachtet, aber so ein klein wenig Erfahrung hat sich in den letzten Jahren auch schon angesammelt... daher mal meine erste "aus dem Bauch Antwort":

Du schreibst klar strukturiert und sachlich, die Fragen sind nachvollziehbar wie der Sachverhalt und Deine eigenen bereits gegebenen Antworten. Da sich das deutsche AG scheinbar für zuständig hält, haben sie Dich angeschrieben und Dir eineInfo gegeben, was da gerade losgeht. Soweit ich das bisher verstehe, ist noch kein größerer Fels losgetreten worden, nur ein Steinchenins Rollen gebracht worden.
Also würde es m.E. Sinn machen, dieses Steinchen abzubremsen, bevor noch mehr ins rollen gerät.
Will heißen, sich mit dem deutschen Gericht an dieser Stelle über Zuständigkeit zu streiten dürfte wenig Sinn machen.
Gib eine genauso sachliche und höfliche Gegendarstellstellung ab, wie Du es hier gemacht hast.
Schildere genauso knappp die aktuelle Situation aus Deiner Sicht, untermauere das Ganze noch mit Belegenwie z.B.einem Statement der Lehrer Deines Sohnes.
Und dann bittest Du um richterlichen Hinweis, wie Du denn die Elternvereinbarung ("siehe beigefügte Kopie...") einhalten sollst, da nunmehr zu befürchten ist, dass die Mutter das Kind, welches seit seinem 11. Lebensmonat bei Dir lebt, nicht mehr zu Dir zurück lassen wird.
Stell den gleichzeitigen Antrag - unter der Annahme, das deutsche Gericht zuständig ist - auf das ASR. Natürlich nur um solchen Streitigkeiten künftig aus dem Weg zu gehen und Dir rechtliche Sicherheit zu schaffen. Betone dabei aber in jedem Fall, dass es Dir NICHT um eine Beschneidung des mütterlichen Umgangsrechts geht.
Und ganz zum Schluss erst sollte -wenn überhaupt - der Hinweis auf die Unterhaltsfrage kommen. Einfach nur so wie oben von Dir geschildert, dass Du aufgrund Deiner finanziellen Situation in der Lage bist OHNE Unterhaltsforderungen Deinem Sohn ein Leben zu bieten, aber durchaus gewillt bist, sofern die Mutter auf ihrem Antrag zum ABR besteht, dieses Recht ggf einzuklagen in Erwägung zu ziehen gedenkst, wiederum mit der Bitte um richterlichen Hinweis, wer denn da zuständig sei...
Keine Konfrontation heraufschwören, das Gericht beschwichtigen und um Hilfe bitten.

edit: was mir nicht klar ist, kommt die Mutter alle 4-6 Wochen zum Kind oder geht das Kind zur Mutter nach aktueller Regelung? Ggf wäre es denkbar, die Mutter über Weihnachten nach TF einzuladen, damit sie ebendort die Ferienzeit mit ihrem Kind verbringt? Hätte den psychologischen Vorteil, dass Du ja demonstrierst alles zu tun, dass der Umgang stattfinden kann und Mama wird mit einem kostenlosen Urlaub geködert... Dabei sieht sie auch die Umgebung des Kindes und wird - wenn ich mal mütterliche Gefühle unterstelle - beruhigt, dass es ihrem Kleinen gut geht.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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RE: Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland - von vorsichtiger - 28-10-2011, 06:28

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