28-10-2011, 11:17
Hallo, ich bin Unterhaltszahlender Vater von 2 Kindern (8+11). Dem Nettoeinkommen nach ein Mangelfall, so dass ich unter 1.500 € Netto habe (1400), und mir die tabellarischen 950 € pro Monat bleiben.
Bei der Unterhaltsberechnung habe ich die private Altersvorsorge mit angerechnet (4% vom Bruttogehalt), sowie man es lt. einem BGH Urteil machen kann. Meine Ex-Frau schreibt aber, dass man das nur machen kann, wenn man überhaupt den vollen Regelsatz bezahlen würde. Ist das nicht total unsinnig?? Dass hieße ja, dadurch, dass ich zu wenig Geld habe darf ich die Altersvorsorge nicht anrechnen und mir bleibt dann noch weniger. Und nur wenn ich genug habe und zahle, kann ich mehr anrechnen und muss weniger zahlen. Ist doch unlogisch, oder verstehe ich da etwas falsch??
Tja, Fragen über Fragen, aber vielleicht kann mir ja jemand von Euch weiterhelfen. Vielen dank schonmal.
Bei der Unterhaltsberechnung habe ich die private Altersvorsorge mit angerechnet (4% vom Bruttogehalt), sowie man es lt. einem BGH Urteil machen kann. Meine Ex-Frau schreibt aber, dass man das nur machen kann, wenn man überhaupt den vollen Regelsatz bezahlen würde. Ist das nicht total unsinnig?? Dass hieße ja, dadurch, dass ich zu wenig Geld habe darf ich die Altersvorsorge nicht anrechnen und mir bleibt dann noch weniger. Und nur wenn ich genug habe und zahle, kann ich mehr anrechnen und muss weniger zahlen. Ist doch unlogisch, oder verstehe ich da etwas falsch??
Tja, Fragen über Fragen, aber vielleicht kann mir ja jemand von Euch weiterhelfen. Vielen dank schonmal.