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Frage zur Unterhaltshöhe -Anrechnung von Altersvorsorge
#2
Tja, das steht zwar in keinem Gesetz aber es gehört zu den schlechten Angewohnheiten der Justiz, jeden mit viel Phantasie, zu einem Leistungsfähigen Mindest-KU-Zahler zu machen.

Je höher der Mindest-KU steigt, mit desto kriminelleren Methoden wird er durchgepresst.

Das heißt aber nicht, dass du sofort klein beigeben musst.
Gibt es bereits einen Titel?
Wie sieht es mit Umgangskosten aus?
Diese wiederum kann man (fast) nur im Mangelfall geltend machen.
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RE: Frage zur Unterhaltshöhe -Anrechnung von Altersvorsorge - von beppo - 28-10-2011, 11:44

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