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Frage zur Unterhaltshöhe -Anrechnung von Altersvorsorge
#4
Hallo und herzliche Willkommen, Schuster!

Ja, im Mangelfall ticken die Uhren anders.

Wertfrei und vereinfacht dargestellt:
Die Gesetzgebung hat, im Pragrafen 1612 a BGB, den Mindestbedarf eines Kindes in einer jeweiligen Altersstufe festgelegt.
Hieraus ergeben sich Barunterhaltsbeträge, die sich in der Düsseldorfer Tabelle niederschlagen, wie auch grobe Anhaltspunkte, wie man sich an die entsprechende Eingruppierung herantasten kann.
In der DüTab ist keine Rede von einer generellen Abzugsfähigkeit der privaten Altersvorsorge, selbst bei den berufsbedingten Aufwendungen und gemeinsamen Schulden kann im Einzellfall von einer Regel abgewichen werden.
Eher fündig wird man in den Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichtes, aber auch dort wirst du zur Mangelfallberechnungen nicht viel konkretes finden.

Es ist also das erklärte Ziel zumndest den ermittelten Mindestbedarf zu decken, weil privilegierte und unterhaltsberechtigte Kinder sich um ihr eigenes Einkommen nicht kümmern können.
Hierbei gilt es zunächst den aktuellen Bedarf zu sichern.

Dabei sind deine 4% vom Brutto, für eine private Altersvorsorge, noch dein geringstes Problem, da dich die Unterschreitung deines Selbstbehaltes spätestens dann treffen wird, wenn sich die Kids beide in der dritten Altersstufe befinden, noch immer beide privilegiert sind und du noch immer mit deinen (bereinigten?) 1400€ netto dastehst.
Ich kann im Moment nicht nachschlagen, aber mit deinem Einkommen liegst du vermutlich nicht weit von einem Rentenpunkt pro Jahr entfernt, weshalb eine zusätzliche private Altersvorsorge allein aus diesem Grund nicht für unbedingt notwendig erachtet werden dürfte.
Am besten ist, man hat nichts oder ganz viel.
Dazwischen wird der Pflichtige ausgepresst, wie eine Zitrone.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: Frage zur Unterhaltshöhe -Anrechnung von Altersvorsorge - von Bluter - 28-10-2011, 12:03

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