28-10-2011, 12:23
Unter den gegebenen Umständen, wie sie hier geschildert wurden, ist ganz klar das spanische Gericht zuständig denn es gilt immer der Aufenthaltsort des Kindes (angemeldet).
Daher erübrigen sich weitere Statements.
gleichgesinnter
Daher erübrigen sich weitere Statements.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum