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Frage zur Unterhaltshöhe -Anrechnung von Altersvorsorge
#6
Dass du am Ende tatsächlich unter deinem SB landest ist nicht gesagt, aber auch nicht auszuschließen.
Je nach ausgeübtem Beruf, Qualifikation, tatsächlichem Einkommen und Wochenarbeitszeit kann man dir ggf. ein höher erzielbares Einkommen unterstellen (fiktives Einkommen).
Auf der anderen Seite - @beppo hat es bereits angerissen - kannst du einige der dir entstehenden Einbußen ggf. auch kompensieren.
Allerdings steht dir von den Unterhaltseintreibern diesbezüglich niemand zur Seite und die Bettelei samt Darlegungsorgie beginnt für dich von neuem, nur auf einem anderen Flur, mit dicken Türen aus Blei.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: Frage zur Unterhaltshöhe -Anrechnung von Altersvorsorge - von Bluter - 28-10-2011, 12:23

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