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Frage zur Unterhaltshöhe -Anrechnung von Altersvorsorge
#7
Das ist für die Justiz kein Problem.
Sie hat sich in vielen Jahren der erfolgreichen Väterauspressung einen reichhaltigen Katalog an Folterwerkzeugen zugelegt. Darin hat sie ja Übung.

Z.B. könnte dir fiktives Einkommen zugeschrieben werden, weil du in einem anderen Job, irgendwo in Europa mehr verdienen könntest.
Oder sie legen dir Nahe, dir einen Nebenjob zu suchen und tun schon mal so, als hättest du ihn schon.
Oder sie behaupten, dass du keine 950,- € im Monat benötigst, weil du ja mit jemand zusammen lebst.
Oder sie argumentieren gar nicht sagen, du hast auf jeden Fall den Mindest-KU zu bezahlen, denn der steht im Gesetz. Dein SB steht da nicht.
Oder, oder, oder.

Willkommen in der deutschen Justizhölle.
Du wurdest der Vaterschaft für schuldig gesprochen und musst nun dafür büßen.
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RE: Frage zur Unterhaltshöhe -Anrechnung von Altersvorsorge - von beppo - 28-10-2011, 12:27

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