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Frage zur Unterhaltshöhe -Anrechnung von Altersvorsorge
#8
(28-10-2011, 12:09)Schuster schrieb: Ach herrje, wieso könnte mir denn weniger als der Selbstbehalt bleiben?
Z.B. weil man dir einfach unterstellt, du könntest noch einen Nebenjob machen. Der Selbstbehalt ist ein Märchen - es ist lediglich ein Berechnungswert, der jedoch nichts darüber sagt, was dir real bleibt.

Es ist leicht erkennbar, dass du mit ziemlicher Sicherheit bereits jetzt einen Anspruch auf aufstockendes ALG2 oder Wohngeld hast - inbesondere wenn du Umgang hast. Es wäre erforderlich dass du die Umgangskosten bei einer Unterhaltsfestsetzung hart verteidigst. Leider gibt es dazu noch nicht genug Rechtsprechungsbeispiele, aber in deinem Fall würde es sich lohnen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Frage zur Unterhaltshöhe -Anrechnung von Altersvorsorge - von sorglos - 28-10-2011, 12:29

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