28-10-2011, 12:59
Die gerichtliche Zuständigkeit bietet im internationalen Kontext der unterschiedlichsten Rechtabkommen zahlreiche Schlupflöcher, mit denen sich ein deutsches Gericht für zuständig erklären und dem Vater das ABR entziehen kann.
Wer das Kind dann nicht herausrückt, der gerät ganz schnell in den Bereich der Kindesentführung mit unangenehmen Folgen.
Ich kenne persönlich einen Vater, bei dem das so gelaufen ist und das Kind von Amtswegen in die deutsche Heimat zu Mama deportiert wurde.
Wer das Kind dann nicht herausrückt, der gerät ganz schnell in den Bereich der Kindesentführung mit unangenehmen Folgen.
Ich kenne persönlich einen Vater, bei dem das so gelaufen ist und das Kind von Amtswegen in die deutsche Heimat zu Mama deportiert wurde.