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Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland
#9
(28-10-2011, 12:40)Clint Eastwood schrieb: ich stimme zu, dass das deutsche Gericht nicht zuständig ist. Als meine Ex sich ins Ausland abgesetzt hatte, um daraufhin den Umgang zu verweigern, ging da auch nichts mehr..

Ich persönlich würde von einer Hartzerin keinen Unterhalt einfordern, sollte sie zu Job, Geld oder beidem kommen, kann man(n) sich das immer noch ueberlegen..

Viel Glueck noch, Baxter - ich waere vorsichtig und wuerde den Kleinen nicht alleine nach D'land zu ihr schicken..

Generell gilt (meiner bescheidenen, nicht juristisch vorgebildeten Meinung nach) zum Unterhalt: Exe verklagen, Titel sichern. Auch wenn jetzt nichts vollstreckbar ist. Aber wenn sie später mal besser leben sollte und herumzickt wegen dem Kind- dann Titel einsetzen und abkassieren. Muß man nicht tun, man hat es aber als Option.

Wie ist das eigentlich mit der Unterhaltsvorschußkasse des Jugendamts? Wenn der Kindsvater z.B. bei dieser sich einen Vorschuß auf die Unterhaltspflicht der Kindsmutter holt- verfolgt dann das Jugendamt dann nicht von sich aus den Unterhaltspflichtigen in diesem (sehr speziellen!) Fall die Kindsmutter?

Austriake

Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland - von Austriake - 28-10-2011, 13:22

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